Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Forums für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel vom 10. Dezember 2003.

§1 Einberufung der Forumsitzungen

  1. Das Forum für Migrantinnen und Migranten (im Folgenden Forum genannt) tritt nach Bedarf zu Sitzungen zusammen, jedoch mindestens viermal jährlich. Die voraussichtlichen Termine und die Anzahl der Sitzungen werden von den Forumsmitgliedern jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres gemeinsam festgelegt.
  2. Darüber hinaus soll eine Sondersitzung einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Forumsmitglieder diese wünscht.

§2 Vorstand

  1. Das Forum wählt zu Beginn der Amtsperiode in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie eine erste/ einen ersten und eine zweite/ einen zweiten Stellvertreterin/ Stellvertreter. Sie bilden gemeinsam den Vorstand. Die Wahl gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet eine oder einer der Gewählten vorzeitig aus, findet in der nächsten Sitzung des Forums eine Nachwahl statt.
  2. Zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden kann nur eine Person mit Migrationshintergrund gewählt werden. Der Vorstand soll sich nach Möglichkeit durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen.
  3. Die Stellvertretenden der oder des Vorsitzenden vertreten diese oder diesen im Fall von deren oder dessen Verhinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl.
  4. Der Vorstand stellt die Tagesordnung auf und lädt zu den Sitzungen ein. Er bereitet Tätigkeitsberichte, Anfragen und Stellungnahmen vor. Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Forums.
  5. Die oder der Vorsitzende vertritt das Forum nach außen und in den Gremien der Selbstverwaltung. Sie oder er kann die Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Zuständigkeit des Forums und dessen finanziellen Mittel durch eigene Öffentlichkeitsarbeitinformieren.
  6. Unterschriftsberechtigt für das Forum ist die oder der Vorsitzende.

§3 Einladungen zu Forumsitzungen

  1. Der Vorstand setzt die Tagesordnung für die Sitzung des Forums fest.Tagesordnungspunkte sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn mindestens sieben Mitglieder dieses schriftlich bis spätestens 21 Tage vor der Sitzung verlangen.
  2. Die oder der Vorsitzende hat die Einladung den Mitgliedern des Forums spätestens siebenTage vor der Sitzung zu übermitteln. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn einzelne Mitglieder des Forums die Einladung wegen technischer Schwierigkeiten oder aus anderen zufälligen Gründen verspätet erhalten. Bei der Berechnung der Einladungsfrist zählen der Tag der Zustellung der Einladung und der Sitzungstag nicht mit.
  3. Die Einladung soll Ort, Tag und Stunde der Sitzung, die Tagesordnung und die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung enthalten. Ihr sind Abschriften der Vorlagen, Mitteilungen, Anträge und Anfragen beizufügen.

§4 Beratung

  1. Eine Ergänzung der Tagesordnung sowie eine Änderung von deren Reihenfolge ist zu Beginn der Sitzung möglich, sofern die anwesenden Mitglieder des Forums dieses beschließen. Die oder der Vorsitzende reiht die Punkte ggf. in die Tagesordnung ein.
  2. Das Wort erteilt die oder der Vorsitzende. Sie oder er kann für Aufgaben der Sitzungsleitung und kurze Zwischenbemerkungen jederzeit das Wort nehmen. Will sie oder er sich an der Aussprache beteiligen, kann sie oder er sich selbst in die Rednerliste einordnen. Die oder der Vorsitzende kann jederzeit einer Vertreterin oder einem Vertreter des Referates für Migration das Wort erteilen. Die Redezeit darf für jede Rednerin oder jeden Redner fünf Minuten nicht überschreiten. Das Forum kann die Redezeit für eine Angelegenheit verlängernoder verkürzen.
  3. Liegen für eine Angelegenheit mehrere Anträge vor, so wird zuerst über den weitergehenden Antrag abgestimmt.
  4. Anträge zur Geschäftsordnung sind jederzeit möglich.
  5. Zur Abgabe einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung kann die oder der Vorsitzende das Wort auch außerhalb der Tagesordnung erteilen und über die Einreihung in dieTagesordnung bestimmen. Eine Aussprache zu dieser Erklärung findet nicht statt.
  6. Über jede Sitzung des Forums fertigt das Referat für Migration eine Niederschrift. Die Niederschrift muss enthalten
    1. die Zeit und den Ort der Sitzung,
    2. die Tagesordnung,
    3. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und
    4. das Ergebnis der Abstimmungen.
  7. Die Sitzungen des Forums sind öffentlich, sofern dem nicht Gründe des Datenschutzes entgegenstehen oder Angelegenheiten aus den Sitzungen der Ausschüsse beraten werden,die dort in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sind oder noch behandelt werden. Im Übrigen ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
  8. Für die organisatorische Durchführung der Sitzung des Forums (Bereitstellungentsprechender Räumlichkeiten, Versendung der Tagesordnung und Einladungen an seine Mitglieder, Anfertigung und Versendung von Niederschriften, Schreibdienste usw.) ist das Referat für Migration zuständig. Es wird dabei durch den Vorstand unterstützt.

§5 Beschlussfassung

  1. Das Forum ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel seiner Mitglieder anwesend ist.
  2. Beschlüsse des Forums werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  3. Es wird offen abgestimmt.

§6 Arbeitsweise

  1. Das Forum bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen behandeln und bereiten Themen als Beschlussvorlage für die Beratung im Forum vor. Alle Forumsmitglieder können sich einer Arbeitsgruppe anschließen.
  2. Das Forum kann in Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten der Stadt betreffen,Anträge über die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten an die Ratsversammlung sowie über die Ausschussvorsitzenden oder die Stadträtinnen oder Stadträte an die zuständigen Ausschüsse stellen. Die Anträge sind von der oder dem Vorsitzenden schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten oder bei den Ausschussvorsitzenden oder den Stadträtinnen oder Stadträten einzureichen. Sie sollen kurz begründet und so formuliert sein, dass sie als Beschluss übernommen werden können.
  3. Das Forum kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Experten und Vertreter von Verbänden undInstitutionen zur Anhörung einladen.

§7 Ordnung in den Sitzungen

  1. Die oder der Vorsitzende kann jede Rednerin oder jeden Redner unterbrechen, um sie oder ihn auf die Geschäftsordnung aufmerksam zu machen oder sie oder ihn zur Ordnung zurufen, wenn sie oder er von der zur Beratung anstehenden Angelegenheit abschweift oder sichin Wiederholungen ergeht.
  2. Die oder der Vorsitzende kann alle oder bestimmte Zuhörerinnen oder Zuhörer beistörender Unruhe auffordern, den Raum zu verlassen.

§8 Unerledigte Vorgänge

Am Ende der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Forums werden alle nicht erledigten Anträge, Vorlagen und Anfragen von dem neuen Forum weiter behandelt.

§9 Anwendung anderer Vorschriften und Änderung der Geschäftsordnung

  1. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und dieAusschüsse der Landeshauptstadt Kiel (GeschO Ratsv) für Ausschüsse in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.
  2. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Forums beschlossen werden.

§10 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom Forum in seiner Sitzung am 9. Dezember 2003 beschlossen und tritt am 10. Dezember 2003 in Kraft.

Kiel, ……………………………………
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Unterschrift des Vorsitzenden